AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Ernährungsberaterin und dem Kunden / der Kundin (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mein Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
§2 Vertragsgegenstand
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Die professionellen Dienstleistungen der Ernährungsberaterin werden individuell für den Kunden erbracht und sind jeweils für dessen spezifische Bedürfnisse und Zielsetzungen konzipiert.
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Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen in verschiedenen Lebenssituationen.
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Die Ernährungsberaterin gibt ausschließlich Empfehlungen für eine gesündere Ernährungsweise in Form von Informationen, Tipps, Rezepten etc.
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Die Ernährungsberatung erfolgt mit größter Sorgfalt unter Beachtung der aktuellen Ernährungsempfehlungen und richtet sich nach dem neuesten Stand der Ernährungsmedizin.
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Die Beratung bietet ausschließlich Hilfe zur Selbsthilfe und ersetzt ausdrücklich nicht die ärztliche Untersuchung und Behandlung.
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Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt zum großen Teil von der Mitarbeit des Kunden ab. Die Ernährungsberaterin übernimmt keine Haftung für das Eintreffen gemachter Prognosen.
§3 Leistungen und Beratungsdauer
Der genaue Leistungsumfang wird vor Beginn der Ernährungsberatung mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Die Ernährungsberatung umfasst generell, aber nicht ausschließlich, folgende Leistungen:
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Die Ernährungsberaterin beurteilt anhand der vom Kunden verfassten Ernährungsprotokolle den aktuellen Stand der Ernährungsweise und erstellt anhand der Angaben des Kunden über seine Ernährungsweise sowie anhand der mitgeteilten biometrischen Parameter und ernährungsbezogenen Informationen des Kunden eine sogenannte Ersteinschätzung (Anamnese).
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Die Ernährungsberatung ist darauf ausgerichtet konkrete Empfehlungen zur Ernährung individuell für den Kunden zu erstellen, die auf eine Förderung des Wohlbefindens und Verbesserung der Lebensqualität ausgerichtet sind. Sofern eine entsprechende Anamnese vorliegt, beinhalten diese Empfehlungen auch konkrete Anleitungen für eine Ernährungsumstellung.
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Die Beratungsdauer richtet sich nach der von dem Kunden gebuchten Leistung bzw. nach dem Umfang des gebuchten Leistungspakets sowie der vereinbarten Frequenz der Beratungstermine.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Vor Beginn der Beratung, spätestens jedoch bei der Ersteinschätzung, ist der Kunde verpflichtet, der Ernährungsberaterin relevante Informationen über seinen Gesundheitszustand und seine aktuelle Lebenssituation, etwaige ernährungsbezogene gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten) und gegebenenfalls vorliegende akute Krankheitssymptome mitzuteilen sowie grundsätzlich Auskunft über bestehende Krankheiten zu geben.
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Befindet sich der Kunde währende des Zeitraums der Ernährungsberatung in ärztlicher Behandlung, ist er im Rahmen der Ersteinschätzung unaufgefordert verpflichtet, die Ernährungsberaterin hierüber zu informieren. Sofern es sich um Erkrankungen handelt, die aufgrund von falscher Ernährung entstanden sein könnten (zum Beispiel Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus II, Adipositas, Gicht, Rheuma etc.), hat der Kunde dies der Ernährungsberaterin vor Beginn der Beratung entsprechend § 4 (1) anzugeben.
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Das Angebot der Ernährungsberaterin umfasst ausschließlich Beratungsleistungen im Rahmen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung. Im Falle von vorliegenden Erkrankungen i. S. d. § 4 (2) kann die Ernährungsberaterin den Kunden an einen Ernährungstherapeuten oder Ernährungsmediziner verweisen.
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Soll die Ernährungsberatung als Begleitung zu einer ärztlichen Behandlung stattfinden, ist der Kunde verpflichtet, der Ernährungsberaterin vor Beginn der Beratung eine schriftliche Erlaubnis des behandelnden Arztes vorzulegen, in der eine präventive Ernährungsberatung ausdrücklich empfohlen wird und in der von dem behandelnden Arzt bestätigt wird, dass keine Kontraindikationen für eine Ernährungsberatung im Sinne der Gesundheitsförderung bestehen.
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Versäumt der Kunde die Mitteilungspflicht laut § 4 (1) über seinen Gesundheitszustand sowie weitere relevante Informationen zu seiner Lebenssituation, die Einfluss auf den Erfolg der Ernährungsberatung haben könnten, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung für den Kunden, sollte der Kunde mit den Inhalten und bzw. oder dem Ergebnis der Ernährungsberatung nicht zufrieden sein.
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Die Ernährungsberaterin behält sich vor, die Übernahme bzw. die Durchführung vom Kunden angefragter Beratungsleistungen abzulehnen, insbesondere bei Vorliegen gesundheitlicher Einschränkungen des Kunden, die sich aus der Ersteinschätzung ergeben haben.
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Die Ernährungsberaterin ist berechtigt, die Beratung vorzeitig zu beenden, sofern der Kunde seinen Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten laut § 4 (1), (2) und (4) nicht oder nicht in erforderlichem Maße nachkommt, insbesondere wenn der Erfolg der Ernährungsberatung hierdurch gefährdet ist.
§5 Ablauf der Beratung und Terminvereinbarung
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Die Beratungstermine werden laut schriftlicher Vereinbarung durchgeführt.
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Die Einzeltermine für die Ernährungsberatung sind jeweils vorab mit der Ernährungsberaterin telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
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Vereinbarte Termine müssen bei Verhinderung von Seiten des Kunden bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Sagt der Kunde später noch ab oder erscheint ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin, wird eine Gebühr in Höhe von 35 € fällig.
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Bei Nichterscheinen zu Ernährungsberatungen für Gruppen besteht für die Ernährungsberaterin keine Verpflichtung, diese Gruppenberatung wiederholt anzubieten, weder als Gruppentermin noch als Einzeltermin für den nicht erschienenen Kunden.
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Die Ernährungsberaterin ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, zum Beispiel bei Erkrankung oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von Gruppenberatungen den vereinbarten Termin abzusagen.
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Bei Terminabsagen wird der Kunde unverzüglich in Textform benachrichtigt und ihm Informationen zu einem Ersatztermin mitgeteilt.
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Muss ein Beratungstermin aufgrund von § 5 Abs. 5 oder höherer Gewalt abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf die Erstattung von eventuell bereits entstandenen Fahrt- oder Übernachtungskosten.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Alle aktuellen Beratungsangebote und die zugehörigen Preislisten sind auf der Homepage www.buntundgesund.net jederzeit einsehbar.
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Die Rechnungsstellung erfolgt: Bei Einzelberatungen vor Auswertung der Ernährungsprotokolle und Anamnese-Termin. Bei Gruppenberatungen vor Beginn der ersten Beratungseinheit.
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Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden sofort und ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.
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Im Falle von § 4 Abs. 7 sind die bereits erbrachten Beratungsleistungen nach gesonderter Rechnungsstellung in voller Höhe zu vergüten.
§7 Schutz vor geistigem Eigentum
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Der Kunde darf die von der Ernährungsberaterin im Rahmen der Ernährungsberatung angefertigten Analysen, Empfehlungen und Tipps ausschließlich für seine eigenen Zwecke verwenden.
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Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von im Rahmen der Ernährungsberatung erstellten Inhalten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ernährungsberaterin.
§8 Haftung
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Die Haftung der Ernährungsberaterin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
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§ 8 Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn die Ernährungsberaterin den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
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Die Ernährungsberaterin übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Wertgegenständen, Garderobe o. ä. des Kunden während des Beratungstermins sowie für die An- und Abreise zum bzw. vom Beratungstermin.
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Die Ernährungsberaterin verfügt über eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung.
§9 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
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Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Beratungsleistungen gemäß § 3 verarbeitet.
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Die Ernährungsberaterin und der Kunde verpflichten sich, über alle Informationen, die im Rahmen der Beratung mitgeteilt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Beratung.
§10 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Als Grundlage für die zu ersetzenden Regelungen soll das Bürgerliche Gesetzbuch dienen.
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Für die Vereinbarung zwischen der Ernährungsberaterin und dem Kunden, die Durchführung der Beratungsleistungen und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Gerichtsstand ist München.​
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